Bouffier ignoriert Verbot des Verwaltungsgerichthofes

Der hessische Innenminister Volker Bouffier von der CDU, muss sich mal wieder Kritik anhören. Nach dem er für aufruhr sorgte, nachdem er den Polizeichef Hennig in die Zwangspensionierung schickte, erlaubte es sich der Innenminister Hessens einen Beschluss des Verwaltungsgerichthofes zu ignorieren.

Bouffier hat einen Parteifreund zum Chef der Bereitschaftspolizei ernannt, obwohl dies vom VGH ausdrücklich verboten wurde.

Ein Mitbewerber hatte geklagt und in der letzten Instanz, dem VGH, recht bekommen. So wurde Bouffier verboten, den Posten neu zu besetzen, bevor ein neues Auswahlverfahren abgeschlossen wurde. Dieses Auswahlverfahren hat aber niemals stattgefunden. Bouffier hatte den Posten einfach so vergeben.

Die Opposition ist entsetzt und der Meinung, dass ein Innenminister der sich nicht an “Recht und Ordnung” ( so Rudolph, SPD) nicht mehr tragbar sei. Dies ging so weit, dass er von einer Bananenrepublik sprach.

Bouffier hingegen nimmt die Anschuldigungen gelassen und sieht keine Schuld bei sich. Er habe keinen Rechtsbruch begangen, weder sei aus parteipolitischen Gründen etwas passiert.  Es gäbe verschiedene Rechtsauffassungen. Auch wenn er Behauptet, dass in seinen “11 Jahren Amt, 3 Entscheidungen schlecht Bewertet wurden” und er das “gar nicht mal so schlecht” findet, gilt die Entscheidung als Rechtswidrig. Fest steht jedoch, dass er sich dem höchsten Hessischen Gericht widersetzte und das ist nicht der erste Fehltritt bei einer Personalentscheidung des Innenministers. Jetzt muss er sich den unangenehmen Fragen im Landtagsausschuss stellen und eine gute Erklärung für die Ernennung des Chefs der Bereitschaftspolizei abliefern. Bisher rechtfertigte er seine Entscheidung nur mit der Begründung er hätte einen Ermessensspielraum und mit der hervorrangenden Eignung seines Parteifreundes für diesen hohen Posten. Der Ministerpräsident Roland Koch äußerte sich noch nicht dazu, da er sich auf einer Asienreise befindet.